Gutachtertätigkeit: Schadstoffe in Gebäuden

 Mit Daten und Fakten den Zustand belegen!

  • Kontaktieren Sie mich - gerne telefonisch oder per E-Mail.

 

  • In der Regel ist zur Klärung Ihrer Fragen eine umfangreiche Erörterung der Sachlage erforderlich bzw. ein Ortstermin unabdingbar. 


  • Bei einem Ortstermin mit Ihnen, und evtl. weiteren beteiligten Parteien, wird das zu begutachtende Objekt in Augenschein genommen. Der Ist-Zustand wird erfasst und dokumentiert. 


  • Fallbezogen werden Proben genommen und zur Analyse weitergereicht.


  • Sie erhalten, je nach Auftrag ein Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Beweissicherungsgutachten, Schiedsgutachten oder eine technische/gutachterliche Stellungnahme. Bei Bedarf und je nach Ergebnis evtl. labortechnischer Prüfungen, mit einer zusammenfassenden Handlungsempfehlung für weitere Schritte (Sofort-Maßnahmen, Sanierungskonzept etc.).


  • Mit meiner schriftlichen Ausarbeitung können Sie dann mit Ihrem Vertragspartner auf gesicherter, belastbarer und sachlicher Ebene das weitere Vorgehen abstimmen. Alternativ können Sie ein Gerichtsverfahren einleiten. Gerne begleite ich Sie hier bis Prozess-Ende.