Gutachtertätigkeit: Abnahme

 Damit es - gut dokumentiert - weiter gehen kann!

  • Kontaktieren Sie mich - gerne telefonisch oder per E-Mail.


  • Im weiteren Verlauf ist meist ein Ortstermin unabdingbar. Das zu begutachtende Objekt, die strittige Werkleistung und/oder das vertragliche Soll wird mit Ihnen, und evtl. weiteren beteiligten Parteien, in Augenschein genommen bzw. besprochen. Der Ist-Zustand wird erfasst und dokumentiert.


  • Daraufhin erfolgt der fallbezogene, schriftliche Abgleich des Ist-Zustands mit dem Soll-Zustand, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den gültigen Normen bzw. Regelwerken.  


  • Sie erhalten, je nach Auftrag, ein Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Beweissicherungsgutachten, Schiedsgutachten oder eine technische/gutachterliche Stellungnahme. Bei Bedarf mit einer zusammenfassenden Handlungsempfehlung für weitere Schritte wie z.B. Nacharbeit, Mangelbeseitigung, Sanierung, Abrechnung, Vergleichsvorschlag etc. 


  • Mit meiner schriftlichen Ausarbeitung können Sie dann mit Ihrem Vertragspartner auf gesicherter, belastbarer und sachlicher Ebene das weitere Vorgehen abstimmen. Alternativ können Sie, auf dieser Basis ein Gerichtsverfahren einleiten. Gerne begleite ich Sie hier bis Prozess-Ende.