Ihre Frage zum Thema: Handwerksleistung
Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen (DIN 18363)
Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen (DIN 18363)
Eine Fassade wurde gestrichen, Holz- und Eisenwerk lackiert, Innenwände gestaltet oder Bodenflächen beschichtet.
Als Auftraggeber sind Sie mit der Ausführung der Arbeiten nicht zufrieden, bemängeln die Qualität der erbrachten Leistung und sind nicht bereit die Leistungen abzunehmen bzw. (vollständig) zu bezahlen. Untergründe sind bspw. nicht ausreichend vorbereitet, Fehlstellen, Farbläufer und/oder Schmutzeinschlüsse vorhanden, der Farbton bzw. Glanzgrad nicht passend oder Sie zweifeln an der korrekten Ausführung.
Als Auftragnehmer zeigen Sie nach den ausgeführten Malerarbeiten eine mangelfreie Leistung an und bestehen auf Abnahme und Rechnungsausgleich. Ihr Vertragspartner verweigert die Abnahme und/oder bezahlt Ihre Leistung nicht (vollständig). Evtl. sind Sie auch vor Beginn der Arbeiten - bei der Prüfung des Vorgewerks - auf Unstimmigkeiten gestoßen und müssen Bedenken anmelden.
Bei Streitigkeiten über die "geschuldete Leistung" und die optimale Auftragsabwicklung berate ich Sie gerne.