Ihre Frage zum Thema: Handwerksleistung
Tapezierarbeiten (DIN 18366)
Tapezierarbeiten (DIN 18366)
Tapeten sind zu entfernen, Untergründe vorzuarbeiten und zu tapezieren - mit bspw. Vlies, Raufaser oder Tapete.
Als Auftraggeber bemängeln Sie die Qualität oder die Ausführung der erbrachten Tapezierarbeiten. Zum Beispiel sind Tapetenstöße sichtbar oder Einschlüsse unter der Tapete oder dem Anstrich-Vlies zu erkennen. Sie sind nicht bereit, die Leistungen abzunehmen bzw. die Rechnung (vollständig) zu bezahlen.
Als Auftragnehmer zeigen Sie nach den ausgeführten Tapezierarbeiten eine mangelfreie Leistung an und bestehen auf Abnahme und Rechnungsausgleich. Ihr Vertragspartner verweigert die Abnahme und/oder bezahlt Ihre Leistung nicht (vollständig). Evtl. sind Sie auch, vor Beginn der Arbeiten - bei der Prüfung des Vorgewerks - auf Unstimmigkeiten gestoßen und müssen Bedenken anmelden.
Bei Streitigkeiten über die "geschuldete Leistung" und die optimale Auftragsabwicklung berate ich Sie gerne.