Gutachtertätigkeit: Abrechnung

Angebot/Leistungsverzeichnis, Aufmaß, Nachtrag, Rechnung

 Damit Sie Transparenz und Klarheit haben!

  • Kontaktieren Sie mich - gerne telefonisch oder per E-Mail.


  • In der Regel ist zur Klärung Ihrer Fragen eine umfangreiche Erörterung der Sachlage erforderlich bzw. ein Ortstermin unabdingbar.


  • Bei einem Ortstermin mit Ihnen, und evtl. weiteren beteiligten Parteien, wird das zu begutachtende Objekt, die strittige Werkleistung, sachdienliche Unterlagen und/oder das vertragliche Soll in Augenschein genommen bzw. besprochen. Der Ist-Zustand wird erfasst und dokumentiert. Ein Aufmaß wird bei Bedarf erstellt.


  • Fallbezogen erfolgt der Abgleich des Ist-Zustands mit dem Soll-Zustand, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den gültigen Normen bzw. Regelwerken. 


  • Sie erhalten, je nach Auftrag, ein Aufmaß, ein Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Beweissicherungsgutachten, Schiedsgutachten oder eine technische/gutachterliche Stellungnahme. Bei Bedarf mit einer zusammenfassenden Handlungsempfehlung für weitere Schritte (Abrechnung, Vergleichsvorschlag etc.).


  • Mit meiner schriftlichen Ausarbeitung können Sie dann mit Ihrem Vertragspartner auf gesicherter, belastbarer und sachlicher Ebene das weitere Vorgehen abstimmen. Alternativ können Sie ein Gerichtsverfahren einleiten. Gerne begleite ich Sie hier bis Prozess-Ende.