Ihre Frage zum Thema: Handwerksleistung
Putz- und Stuckarbeiten (DIN 18350)
Putz- und Stuckarbeiten (DIN 18350)
Wand- oder Deckenflächen wurden verputzt und/oder gespachtelt.
Als Auftraggeber bemängeln Sie die Ausführung der Arbeiten da bspw. die vereinbarte Qualitätsstufe der Putz- und Stuckarbeiten nicht der Vereinbarung entspricht oder die Abrechnung für Sie nicht nachvollziehbar ist. Sie sind nicht bereit, die Leistungen abzunehmen bzw. (vollständig) zu bezahlen.
Als Auftragnehmer zeigen Sie nach den ausgeführten Putz- und Stuckarbeiten eine mangelfreie Leistung an und bestehen auf Abnahme und Rechnungsausgleich. Ihr Vertragspartner verweigert die Abnahme und/oder bezahlt Ihre Leistung nicht (vollständig). Evtl. sind Sie auch, vor Beginn der Arbeiten - bei der Prüfung des Vorgewerks - auf Unstimmigkeiten gestoßen und müssen Bedenken anmelden.
Bei Streitigkeiten über die "geschuldete Leistung" und die optimale Auftragsabwicklung berate ich Sie gerne.