Ihre Frage zum Thema: Handwerksleistung
Bodenbelagarbeiten (DIN 18365)
Bodenbelagarbeiten (DIN 18365)
Ein neuer Bodenbelag soll verlegt werden bzw. wurde verlegt.
Als Auftraggeber bemängeln Sie die Ausführung der Arbeiten, z.B. offene Anschlüsse oder Unebenheiten in der Fläche, die Qualität, die erbrachte Leistung oder die Abrechnung und sind nicht bereit die Leistungen abzunehmen bzw. (vollständig) zu bezahlen.
Als Auftragnehmer zeigen Sie nach den ausgeführten Bodenbelagarbeiten eine mangelfreie Leistung an und bestehen auf Abnahme und Rechnungsausgleich. Ihr Vertragspartner verweigert die Abnahme und/oder bezahlt Ihre Leistung nicht (vollständig). Evtl. sind Sie auch, vor Beginn der Arbeiten - bei der Prüfung des Vorgewerks - auf Unstimmigkeiten gestoßen und müssen Bedenken anmelden.
Bei Unstimmigkeiten über die "geschuldete Leistung" und das optimale Vorgehen berate ich Sie gerne.