Ihre Frage zum Thema: Handwerksleistung
Trockenbauarbeiten (DIN 18340)
Trockenbauarbeiten (DIN 18340)
Trockenbauarbeiten sind zu erstellen bzw. wurden erstellt. Anschlussdetails sind zu klären und zu planen.
Als Auftraggeber bemängeln Sie die Ausführung der Arbeiten, da z.B. nach Fertigstellung Risse vorhanden bzw. entstanden sind, Winkel nicht rechtwinklig ausgebildet wurden oder Unebenheiten zu erkennen sind. Sie sind nicht bereit, die Leistungen abzunehmen bzw. die Rechnung (vollständig) zu bezahlen.
Als Auftragnehmer zeigen Sie nach den ausgeführten Trockenbauarbeiten eine mangelfreie Leistung an und bestehen auf Abnahme und Rechnungsausgleich. Ihr Vertragspartner verweigert die Abnahme und/oder bezahlt Ihre Leistung nicht (vollständig). Evtl. sind Sie auch, vor Beginn der Arbeiten - bei der Prüfung des Vorgewerks - auf Unstimmigkeiten gestoßen und müssen Bedenken anmelden.
Bei Streitigkeiten über die "geschuldete Leistung" und die optimale Auftragsabwicklung berate ich Sie gerne.